25.01 Schulung Haftung im Feuerwehrwesen


Wer haftet, wenn im Feuerwehrwesen etwas kaputt wird, jemand verletzt oder gar getötet wird?

Wer zahlt, wenn einem Feuerwehrmitglied bei einem Einsatz selber etwas widerfährt?

Was ist, wenn bei einem Unwetter das eigene, beim Gerätehaus geparkte Privatfahrzeug durch

Hagel, Sturm oder herabfallende Teile beschädigt wird?

Was, wenn auf der Fahrt zum Gerätehaus ein Unfall mit dem Privat-Pkw passiert? Zahlt die

Versicherung der Feuerwehr oder die Privatversicherung oder niemand?

Was ist, wenn bei einer Fahrt mit einem Feuerwehrauto anlässlich eines Festes, Tag der offenen Tür oder bei einem Besuch der Kindergarten- oder Schulkinder jemand verunfallt? Wer haftet – die

Privatperson selber, der/die Feuerwehrmann/frau der Kommandant, der Bürgermeister?

Ab wann gilt die Hilfestellung für Jemanden als Feuerwehreinsatz?

Wer, wann, wie, wieso, warum …  Fragen über Fragen, die allesamt mit der Haftpflicht-, der Unfall- oder der Krankenversicherung im Feuerwehrwesen zusammen hängen!

 

All‘ diese Fragen wurden von Peter Heiss, dem Versicherungsexperten der TIROLER Versicherung in einem äußerst interessanten Vortrag mit anschließender Fragestunde beantwortet! Peter brillierte mit seinem Wissen und zog nicht nur die 27 anwesenden Kameraden/Kameradin in seinen Bann sondern auch Bürgermeister Gerhard Obermüller, der in seiner Funktion als Oberbefehlshaber der Feuerwehr Kirchdorf den Vortrag besuchte.

Der aufschlussreiche und interessante Abend wurde mit Dankesworten an Peter Heiss und die anwesenden Feuerwehrmitglieder von Kommandant Wörgötter und Bgm. Obermüller beendet.

Der Abend endete mit der einen oder anderen Diskussion in geselliger Runde.

Bericht; Mario Gaugg

Fotos: Josef Wörgötter