Zu Silvester passieren jedes Jahr viele Unfälle – Vorsicht ist geboten!

Selten wird so ausgelassen gefeiert, wie zu Silvester. Doch nicht nur beim Mitternachts-Feuerwerk – auch schon auf der Party im Zimmer lauern vielfältige Brandgefahren. Ob Tischfeuerwerk, Bleigiessen oder das beliebte Fondue – Silvester wird gerne mit dem Feuer gespielt. Wenn dann noch eine üppige Tischdekoration aus Luftschlangen und Konfetti hinzu kommt, wächst die Gefahr.

Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Sind Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zuschauer, sollten Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus größerer Entfernung verfolgen.
  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Böller oder Raketen auf.
  • Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch „Irrläufer” gibt. Damit diese nicht in Wohnungen oder Häuser eindringen und Brände verursachen können, sind Fenster, Balkon- und Haustüren zu schließen.
  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.
  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus Schneehaufen, Rohren oder leeren Flaschen ab!
  • Abschussrichtung und Flugbahn (Wind!) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht verkürzen oder entfernen.
  • Zünden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Sie danach einige Schritte zurück.
  • Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper nicht sofort aufheben, denn es könnte sich um „Zeitzünder” handeln. Später nicht nochmals entzünden. Vernichten Sie „Versager” mit Wasser – nicht trocknen oder anwärmen (höchste Explosionsgefahr!).
  • Kindern und Jugendlichen ist der Kauf und das Abschießen von Raketen gesetzlich verboten.

Erwerb und Verwendung

Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse III und IV dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.

Ortsgebiet

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters vorliegt; ihre Verwendung in geschlossenen Räumen ist verboten.

Kirchen und Spitäler

Alle pyrotechnischen Gegenstände dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen nicht verwendet werden.

Menschenansammlungen

Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II dürfen nicht anders als einzeln gezündet werden; pyrotechnische Gegenstände der Klassen II, III und IV dürfen innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden.

WENN doch etwas passiert:

    1. Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr (Notruf 122)
    2. Bringen Sie andere Personen aus dem Gefahrenbereich
    3. Unternehmen Sie erste Löschversuche (Feuerlöscher, Löschdecke, Wasser, …)
    4. Weisen Sie die Einsatzkräfte ein