29.12.2015 – Bezirkshauptmannschaften Tirol‘s verbietet Privatfeuerwerk zu Silvester


Die Bezirkshauptmannschaften des Landes reagieren auf die prekäre Lage

 

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Wiesen- und Waldbrandgefahr haben nun tirolweit alle Bezirkshauptmannschaften des

Landes das Hantieren mit Feuerwerksraketen und Böllern, sowie mit offenem Feuer per Verordnung untersagt.

„Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass die Sicherheit an vorderster Stelle stehen muss“, sagt LH Günther Platter Die für die Jahreszeit zu warmen Temperaturen und die geringen Niederschläge sorgen dafür, dass Wälder und Wiesen ausgetrocknet sind. „Da reicht ein kleiner Funke, um ein großes Feuer zu entfachen – deshalb auch keine Zigaretten achtlos wegwerfen“, appelliert Landesfeuerwehrinspektor Alfons Gruber an die Bevölkerung. Die Feuerwehren sind in erhöhter Alarmbereitschaft. Aufgrund anhaltender Trockenheit kann es mancherorts zu Engpässen beim Löschwasser kommen. 

Wiesen ebenso gefährdet wie Wälder 

Die Verordnung gilt in den Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen. Sonnenbeschienene Hänge sind derzeit ebenfalls besonders feuergefährdet, da sie sehr ausgetrocknet sind. Dies gilt auch in höheren Lagen. So lösten gestern Wald- und Wiesenbrände Einsätze in Osttirol wie im Wipptal aus. „Wir appellieren deshalb auch an die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, dieses Jahr besonders achtsam mit brennendem Material jeglicher Art umzugehen“, betont Landesfeuerwehrinspektor Gruber.

Haftbar bei Schadensfällen

Bei Schadensfällen in Folge von Bränden kommt es zu empfindlichen Verwaltungsstrafen bzw. zu strafrechtlichen Konsequenzen. VerursacherInnen von Bränden haften für entstandene Schäden und müssen für Feuerbekämpfungskosten, wie sie besonders durch den Einsatz von Hubschraubern entstehen, aufkommen. 

Laut ZAMG kommt es frühestens in der Nacht auf Freitag zu etwas Niederschlag und erst dann wird es auch deutlich kälter.

Quelle: Land Tirol -> KLICK

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